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19.09.2018

Arbeitgeber darf Arbeitnehmer mit Prämien vom Streik abhalten - Urteil vom BAG vom 14.08.2018 – 1 AZR 287/17

Ein Arbeitgeber, der bestreikt wird, darf Arbeitnehmer im Vorfeld grundsätzlich mit der Zusage einer „Streikbruchprämie“ von einer Beteiligung an einem Streik abhalten, auch mit Prämien, die einen Tagesverdienst weit überschreiten. Das hat das BAG entschieden. NACHTRÄGLICHE Streikbruchprämien sind allerdings weiterhin problematisch – für sie muss ggf. ein sachlicher Grund vorliegen.



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