Mietrecht

Im Mietrecht vertreten und beraten wir sowohl Vermieter als auch Mieter in sämtlichen Belangen des Mietverhältnisses.

Für die Vermieterseite gestalten wir rechtssichere Verträge für Wohnungs- und Gewerbemietobjekte. Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Mietrückständen, entwerfen Kündigungsschreiben unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und führen Räumungsverfahren durch. Sofern der Mieter offene Forderungen nicht sofort in voller Höhe begleichen kann, schließen wir in Rücksprache mit unseren Mandanten Ratenzahlungs-vereinbarungen ab und überwachen konsequent deren Einhaltung.

Neben der wirtschaftlich sinnvollen Lösung aktueller Streitigkeiten stehen wir den von uns vertretenen Vermietern jederzeit beratend für telefonische oder schriftliche Anfragen zur Verfügung. Dies hat sich in jahrelanger Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und privaten Vermietern bewährt.

Mieter vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich in Räumungsstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung von Mietminderungen aufgrund von Mängeln am Mietobjekt.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an:

info@wolfram-scholz.de









 
 
 
 
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