WEG

Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften beraten wir in allen Fragen des WEG-Rechts. Auch hier stehen wir mit WEG-Verwaltern in Kooperation.

Für die von uns vertretenen WEGs übernehmen wir die Beitreibung von offenen Hausgeldern und Sonderumlagen und prüfen Wirtschaftspläne. Ausserdem beraten wir bei Beschlussfragen.

Soweit notwendig und erwünscht, bieten wir unseren Mandanten als Eigentümer auch die Vertretung in Eigentümerversammlungen an. Anschließend erfolgt die Prüfung von Beschlüssen und ggf. die Anfechtung von unwirksamen Beschlüssen vor Gericht.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an:

info@wolfram-schneider.de










 
 
 
 
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